16/08/2021

Steuerbegünstigungen werden für Familien mit mehreren Kindern angehoben

Die Novelle des Einkommensteuergesetzes führt für den Besteuerungszeitraum 2021 eine höhere Steuerbegünstigung pro Jahr für ein zweites, drittes und jedes weitere Kind ein.

Die Steuerbegünstigung für ein zweites Kind wird vom derzeitigen Betrag in Höhe von 19 404 CZK auf 22 320 CZK und die Steuerbegünstigung für ein drittes Kind wird vom derzeitigen Betrag in Höhe von 24 204 CZK auf 27 840 CZK jährlich angehoben. Diese Änderungen wurden rückwirkend verabschiedet und sind daher bereits für den gesamten Besteuerungszeitraum 2021 gültig. Die Steuerbegünstigung für das erste Kind bleibt unverändert und beträgt sohin 15 204 CZK jährlich.

Durch die Übergangsbestimmungen der Novelle wird die Geltendmachung der neuen Höhe der jährlichen Steuerbegünstigung für das zweite und dritte Kind bereits für den gesamten Besteuerungszeitraum 2021 ermöglicht, dies kann jedoch erst in der für den Besteuerungszeitraum 2021 eingereichten Einkommensteuererklärung natürlicher Personen bzw. Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. In der monatlich berechneten Vorauszahlung auf die Einkommensteuer aus nichtselbständiger Tätigkeit kann diese Änderung erst ab dem Januar 2022 geltend gemacht werden. In dem verbleibenden Teil des Jahres 2021 sind bei der Berechnung des monatlichen Betrages Steuerbegünstigungen für ein zweites, drittes und jedes weitere Kind in derzeitiger Höhe geltend zu machen.

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