Buchhaltung
Nationaler Rechnungslegungsrat hat die Interpretation I-46 verabschiedet
Der Nationale Rechnungslegungsrat hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2021 den Text der Interpretation I-46 buchhalterische Lösung eines frei gebliebenen Anteils und Auseinandersetzungsanteils in GmbH und eines Auseinandersetzungsanteils in Genossenschaften verabschiedet.
Das Ziel dieser Interpretation ist die Vereinheitlichung der buchhalterischen Lösung eines frei gebliebenen Anteils und Auseinandersetzungsanteils für die Szenarien, die sich aus der in § 36 und § 212‒215 des tsch. Gesetzes („ZOK“) über die Handelskorporationen enthaltenen Rechtsregelung eines frei gebliebenen Anteils und Auseinandersetzungsanteils ergeben.
Der Text der Interpretation lässt sich auf den Webseiten des Rechnungslegungsrates hier finden.